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   LG Duisburg, 29.09.2003 - 7 T 203/03, 7 T 235 - 258/03, 7 T 235/03, 7 T 236/03, 7 T 237/03   

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https://dejure.org/2003,10806
LG Duisburg, 29.09.2003 - 7 T 203/03, 7 T 235 - 258/03, 7 T 235/03, 7 T 236/03, 7 T 237/03 (https://dejure.org/2003,10806)
LG Duisburg, Entscheidung vom 29.09.2003 - 7 T 203/03, 7 T 235 - 258/03, 7 T 235/03, 7 T 236/03, 7 T 237/03 (https://dejure.org/2003,10806)
LG Duisburg, Entscheidung vom 29. September 2003 - 7 T 203/03, 7 T 235 - 258/03, 7 T 235/03, 7 T 236/03, 7 T 237/03 (https://dejure.org/2003,10806)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzverfahren über das Vermögen von Gesellschaften des Babcock-Borsig-Konzerns; Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschlusses; Festsetzung von Vergütungsansprüchen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzverfahren über das Vermögen von Gesellschaften des Babcock-Borsig-Konzerns; Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschlusses; Festsetzung von Vergütungsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 729
  • NZI 2004, 95
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Duisburg, 10.12.2002 - 62 IN 190/02

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Auszug aus LG Duisburg, 29.09.2003 - 7 T 203/03
    62 IN 190/02 8, 16 % 7561, 17 EUR.
  • AG Köln, 29.06.2000 - 72 IN 178/00

    Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses vom Gericht während des

    Auszug aus LG Duisburg, 29.09.2003 - 7 T 203/03
    Dabei kann offen bleiben, ob die Einrichtung eines vorläufigen Gläubigerausschlusses bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf der Grundlage des § 21 Abs. 1 InsO zulässig ist (so AG Köln NZI 2000, 443 mit weiteren Nachweisen auch zur Gegenmeinung).
  • AG Duisburg, 13.01.2004 - 62 IN 67/02
    Sechs von ihnen nahmen die Beschwerde später zurück, die Beschwerden der Beteiligten A und B und eines weiteren Beteiligten hat das Landgericht Duisburg mit rechtskräftigem Beschluß vom 29.9.2003 - 7 T 203/03 (NZI 2004, 95) entweder als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen.

    Wie das Gericht in dem Beschluss vom 20.6.2003 (NZI 2003, 502 = ZIP 2003, 1460) und das LG Duisburg in der Beschwerdeentscheidung vom 29.9.2003 - 7 T 203/03 (NZI 2004, 95) ausgeführt haben, beginnt das Amt eines vom Insolvenzgericht bestellten Gläubigerausschußmitglieds mit der Annahmeerklärung des Bestellten gegenüber dem Gericht.

  • LG Duisburg, 29.09.2003 - 7 T 239/03

    Insolvenzverfahren über das Vermögen von Gesellschaften des

    Volltext siehe unter: LG Duisburg - 29.09.2003 - AZ: 7 T 203/03.
  • LG Duisburg, 29.09.2003 - 7 T 235/03

    Insolvenzverfahren über das Vermögen von Gesellschaften des

    Volltext siehe unter: LG Duisburg - 29.09.2003 - AZ: 7 T 203/03.
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